SG Mannheim, vom 12.02.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 AL 2796/96
Anspruch auf Eingliederungshilfe für Asylbewerber
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.1999 - Aktenzeichen L 12 AL 1422/98
DRsp Nr. 2006/23800
Anspruch auf Eingliederungshilfe für Asylbewerber
Nicht zu dem Personenkreis, der nach § 420SGB III Anspruch auf Eingliederungshilfe hat, gehört ein aus einem sicheren Drittstaat eingereister Ausländer, dessen Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, der aber gleichwohl eine Aufenthaltsbefugnis hat, auch dann, wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge unanfechtbar entschieden hat, daß bei ihm die Voraussetzungen des § 51 Abs 1AuslG vorliegen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]