BSG, Beschluß vom 23.01.1991 - Aktenzeichen 5 RJ 72/89
DRsp Nr. 1998/7967
Anspruch auf einen Vorschuß nach § 127 BRAGebO
1. Anspruch auf einen Vorschuß nach § 127 BRAGebO hat auch der im sozialgerichtlichen Verfahren nach den Vorschriften der Prozeßkostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt, dem eine Rahmengebühr nach § 116 Abs. 1 BRAGebO zusteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]