Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. November 2010 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 18. Februar 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe des einem in der privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Beschäftigten von seinem Arbeitgeber gezahlten Beitragszuschusses.
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