Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn -
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Rolex-Uhr (Submariner 2007) zu übergeben und zu übereignen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Übereignung einer Rolex-Uhr bzw. auf Zahlung von Schadensersatz.
Bei der Beklagten handelt es sich um einen Dienstleister im Bereich des Getränkevertriebs. Der Kläger war in der Zeit vom 03.01.2007 bis zum 30.11.2010 als Gebietsverkaufsleiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund eines vor dem Arbeitsgericht Bocholt am 09.11.2010 geschlossenen Vergleichs (Blatt 4,5 d. A.).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|