LAG Hamm - Urteil vom 30.05.2012
5 Sa 638/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 11.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 2265/10

Anspruch auf eine Rolex-Uhr als Sachprämie

LAG Hamm, Urteil vom 30.05.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 638/11

DRsp Nr. 2012/20038

Anspruch auf eine Rolex-Uhr als Sachprämie

Der Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Gegenstands kann sich aus einer einzelvertraglichen Prämienvereinbarung ergeben, die ein Arbeitgeber für eine aus seiner Sicht besonders befriedigende Erfüllung der Arbeitsverpflichtung eingegangen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn - 1 Ca 2265/10 - vom 11.03.2011 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Rolex-Uhr (Submariner 2007) zu übergeben und zu übereignen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Übereignung einer Rolex-Uhr bzw. auf Zahlung von Schadensersatz.

Bei der Beklagten handelt es sich um einen Dienstleister im Bereich des Getränkevertriebs. Der Kläger war in der Zeit vom 03.01.2007 bis zum 30.11.2010 als Gebietsverkaufsleiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete aufgrund eines vor dem Arbeitsgericht Bocholt am 09.11.2010 geschlossenen Vergleichs (Blatt 4,5 d. A.).