LAG Hamm - Urteil vom 16.01.2012
7 Sa 976/11
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 13.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2289/10

Anspruch auf eine Rolex-Uhr

LAG Hamm, Urteil vom 16.01.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 976/11

DRsp Nr. 2012/7837

Anspruch auf eine Rolex-Uhr

Einzelfallentscheidung zum Erhalt einer Uhr als Sachprämie

2. Der Anspruch auf Übereignung eines bestimmten Gegenstands kann sich aus einer einzelvertraglichen Prämienvereinbarung ergeben, die ein Arbeitgeber für eine aus seiner Sicht besonders befriedigende Erfüllung der Arbeitsverpflichtung eingegangen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.05.2011 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger eine Uhr der Marke Rolex, Modell Submariner, herauszugeben und zu übereignen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 12 %, die Beklagte trägt 88 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten, soweit zweitinstanzlich noch von Bedeutung, um die Herausgabe und Übereignung einer Uhr.