Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 13.05.2011 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger eine Uhr der Marke Rolex, Modell Submariner, herauszugeben und zu übereignen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger 12 %, die Beklagte trägt 88 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten, soweit zweitinstanzlich noch von Bedeutung, um die Herausgabe und Übereignung einer Uhr.
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