LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 03.06.2008
L 11 KR 5802/07
Normen:
SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 05.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 3285/06

Anspruch auf ein Blutgerinnungsmessgerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2008 - Aktenzeichen L 11 KR 5802/07

DRsp Nr. 2008/16814

Anspruch auf ein Blutgerinnungsmessgerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

Werden die Blutgerinnungswerte im Abstand von drei Wochen im Rahmen der ärztlichen Behandlung bestimmt, so besteht kein Anspruch auf Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät, es sei denn die Werte müssen wegen starker Schwankungen öfter bestimmt werden oder die Versicherten sind aus gesundheitlichen Gründen gehindert, regelmäßig eine ärztliche Praxis aufzusuchen. Dabei genügen wiederholte Aufenthalte im Ausland nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 12 Abs. 1 § 33 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 05.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 3285/06