Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 4. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch im Berufungsrechtszug die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 6), die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 60.000,00 € festsetzt.
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