BAG - Urteil vom 23.02.2011
10 AZR 299/10
Normen:
TzBfG § 4; TVöD-V § 24; Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) Teil V Nr. 4 § 3;
Fundstellen:
NZA 2011, 1384
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 04.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1868/08
LAG Köln, vom 16.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 465/09

Anspruch auf die [volle] Theaterbetriebszulage bei einem Teilzeitbeschäftigten

BAG, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 299/10

DRsp Nr. 2011/9076

Anspruch auf die [volle] Theaterbetriebszulage bei einem Teilzeitbeschäftigten

1. Nach Teil V Nr 4 § 3 Abs 4 S 1 Buchst b des Landesbezirklichen Tarifvertrags vom 19.12.2006 zum TVöD im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen (TVöD-NRW) setzt ein Anspruch auf die volle Theaterbetriebszulage voraus, dass im Prüfungszeitraum kumulativ Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet wird. 2. a) Die Kürzung einer - wie der Theaterbetriebszulage - arbeitstäglich gezahlten Zulage entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-V setzt voraus, dass die tägliche Arbeitszeit des Teilzeitbeschäftigten die tägliche Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter unterschreitet. b) Entsprechen sich die täglichen Arbeitszeiten vergleichbarer Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigter, arbeitet der Teilzeitbeschäftigte aber an weniger Arbeitstagen, ist eine Kürzung ausgeschlossen, da andernfalls die arbeitstägliche Zulage wegen der Teilzeit in doppelter Weise gekürzt werden würde.