Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15. Dezember 2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch des Klägers auf Blindengeld nach dem Bayer.
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