LSG Bayern - Urteil vom 27.03.2014
L 15 BL 5/11
Normen:
BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 6;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, - Vorinstanzaktenzeichen 15 BL 1/08

Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz; Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens; Beurteilung der Wahrnehmungsmodalitäten; Abstellen auf das entsprechende Geschehen auf der Verhaltensebene; Eignung der Griffith Entwicklungsskalen als objektivierbares Prüfverfahren

LSG Bayern, Urteil vom 27.03.2014 - Aktenzeichen L 15 BL 5/11

DRsp Nr. 2014/9859

Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz; Erfordernis einer spezifischen Störung des Sehvermögens; Beurteilung der Wahrnehmungsmodalitäten; Abstellen auf das entsprechende Geschehen auf der Verhaltensebene; Eignung der Griffith Entwicklungsskalen als objektivierbares Prüfverfahren

Tenor

I.

Auf die Berufung wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15. Dezember 2010 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BayBlindG Art. 1 Abs. 1; BayBlindG Art. 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2; VersMedV Anlage Teil A Nr. 6;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch des Klägers auf Blindengeld nach dem Bayer. Blindengeldgesetz (BayBlindG) streitig.