LSG Bayern - Urteil vom 20.01.2009
L 15 BL 7/08
Normen:
BliGG BY Art. 2 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 24.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 BL 2/06

Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz; Aufstockungsbetrag für Blinde bei vorübergehender Abwesenheit

LSG Bayern, Urteil vom 20.01.2009 - Aktenzeichen L 15 BL 7/08

DRsp Nr. 2009/8634

Anspruch auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz; Aufstockungsbetrag für Blinde bei vorübergehender Abwesenheit

Für den Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag nach Art. 2 Abs. 3 des Bayerischen Blindengeldgesetzes ist es nicht erforderlich, dass ohne Abreise- und Anreisetag eine Abwesenheit von mindestens sieben vollen Tagen vorliegt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. Juli 2008 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BliGG BY Art. 2 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand:

Die 1972 geborene Klägerin ist blind im Sinne des Bayer. Blindengeldgesetzes (BayBlindG). Streitig ist zwischen den Parteien die Bewilligung des sogenannten "Aufstockungsbetrages" im Sinne von Art. 2 Abs. 3 BayBlindG für den Zeitraum 13.10. bis 18.10.2005.

Die Klägerin wohnt seit Juli 2001 unter der Woche im Wohnheim des Betreuungszentrums in A-Stadt. Kostenträger ist der Regierungsbezirk Oberbayern. Seit September 2001 erhält sie deswegen das auf die Hälfte gekürzte Blindengeld (vgl. Urteil des Sozialgerichts München vom 18.02.2005 - S 1 BL 13/03).