LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 22.02.2022
L 8 SB 2987/21 B
Normen:
SGG § 118 Abs. 1 S. 1; ZPO § 414; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 06.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 SB 1851/21

Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen VerfahrenAnforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits bei der Notwendigkeit einer Befragung sachverständiger Zeugen

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2022 - Aktenzeichen L 8 SB 2987/21 B

DRsp Nr. 2022/7893

Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits bei der Notwendigkeit einer Befragung sachverständiger Zeugen

Für die Annahme der erforderlichen Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Sinne von § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist es ausreichend, dass eine Befragung sachverständiger Zeugen geboten erscheint. Dies gilt umso mehr, wenn diese Anhörung mit einer gutachterlichen Fragestellung verbunden ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Mannheim vom 06.09.2021 aufgehoben.

Der Klägerin wird für das Klageverfahren ab Antragstellung Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von O, W, gewährt.

Außergerichtliche Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 118 Abs. 1 S. 1; ZPO § 414; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3;

Gründe

I.

Streitig ist die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Klageverfahren um die Feststellung des Merkzeichens aG (außergewöhnlich gehbehindert).