Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.02.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) an den Kläger für sich selbst.
Der 1999 in Syrien geborene Kläger reiste 2015 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland ein. Er ist durch Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24.11.2016 als Flüchtling anerkannt.
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