Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.11.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Kindergeld auf Grundlage von § 1 Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
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