LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.02.2015
L 6 VU 4119/14
Normen:
OEG § 1; StrRehaG;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 03.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 VU 2134/13

Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; Kein entschädigungspflichtiger Angriff bei bloßem Heimaufenthalt

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.2015 - Aktenzeichen L 6 VU 4119/14

DRsp Nr. 2015/10991

Anspruch auf Beschädigtenversorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz; Kein entschädigungspflichtiger Angriff bei bloßem Heimaufenthalt

Der bloßer Heimaufenthalt bzw die frühkindliche Trennung von der Mutter ohne Schilderung traumatischer Ereignisse begründet noch keinen entschädigungspflichtigen Angriff, insbesondere wenn die Ermittlungen belegen, dass das Personal sehr verständnisvoll und liebevoll war und dies durch Angaben weiterer Heiminsassen bestätigt wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 3. September 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

OEG § 1; StrRehaG;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten wegen einer Beschädigtenversorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).