Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. April 2004 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Aufhebung der der Klägerin gewährten Rente wegen Berufsunfähigkeit für die Zeit vom 01. Mai bis zum 31. Dezember 2000 verbunden mit einer Erstattungsforderung in Höhe von 8.787,08 DM.
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