Anspruch auf Berufsschadensausgleich, Bewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit, Glaubhaftmachung
LSG Hessen, Urteil vom 27.09.2006 - Aktenzeichen L 4 V 22/04
DRsp Nr. 2007/20188
Anspruch auf Berufsschadensausgleich, Bewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit, Glaubhaftmachung
1. Bei einem Jugendlichen, der im Alter von 17 Jahren in der DDR für ca sechs Jahre rechtsstaatswidrig inhaftiert war und während dieser Haftzeit eine posttraumatische Belastungsstörung erlitt, kann der "nachweisbar angestrebte Beruf" iS des § 30 Abs. 2BVG der eines Pfarrers sein.2. Die Beweiserleichterung des § 15KOVVfG, die auch in gerichtlichen Verfahren gilt, ist nicht nur dann anwendbar, wenn überhaupt keine Unterlagen mehr vorliegen, sondern auch dann, wenn nicht mehr genügend Unterlagen für einen Nachweis vorhanden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]