I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 8. Februar 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten hat die Beklagte in beiden Verfahrenszügen nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|