Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 5. Dezember 2006 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I. Die Beteiligten streiten um höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für die Zeit ab 1. November 2000.
Der am 6. Oktober 1981 geborene Kläger wohnte bis Ende Januar 1999 zusammen mit seinen Eltern in Bad P . Im Februar 1999 zogen die Eltern nach F . Ab Mai 1999 mietete der Kläger eine eigene Wohnung in Bad P an. In der Zeit vom 16. August 1999 bis 15. Februar 2003 absolvierte er dort eine Ausbildung zum Elektroinstallateur.
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