Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ab 1. September 2000.
Die 1978 geborene Klägerin besuchte vom 14. August 1995 bis zum 2. Juli 1998 das Oberstufenzentrum E und erwarb dort nach einer zweijährigen Ausbildung an einer Berufsfachschule für Wirtschaft bis zum 18. Juni 1997 zunächst den Abschluss in dem Bildungsgang "Berufsfachschule für Wirtschaft/Wirtschaftsassistent/in Schwerpunkt Bürowirtschaft/Sekretariat", anschließend nach einem weiteren Bildungsgang in Vollzeitform die Fachhochschulreife.
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