1. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Trier vom 12.02.2009 -
2. Die Beklagte hat dem Kläger die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und die Rückforderung von Leistungen.
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