Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 31. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Beklagte bei der Berechnung der Altersrente des Klägers für langjährig Versicherte den Zugangsfaktor wegen vorzeitiger Inanspruchnahme vermindern darf.
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