LSG Bayern - Beschluss vom 01.09.2009
L 12 EG 75/08
Normen:
GG Art. 3; LErzGG BY Art. 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 21.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 EG 13/07

Anspruch auf bayerisches Landeserziehungsgeld bei Wohnsitz in Hessen

LSG Bayern, Beschluss vom 01.09.2009 - Aktenzeichen L 12 EG 75/08

DRsp Nr. 2010/4196

Anspruch auf bayerisches Landeserziehungsgeld bei Wohnsitz in Hessen

Ein im Bundesland Hessen wohnender, aber im Freistaat Bayern beschäftigter Vater kann weder aus Art. 3 GG noch aus europäischem Primär- und Sekundärrecht einen Anspruch auf bayerisches Landeserziehungsgeld herleiten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 21. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

II. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3; LErzGG BY Art. 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld nach dem Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz (BayLErzGG) besitzt.