BAG - Urteil vom 23.02.2011
5 AZR 143/10
Normen:
Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen (i.d.F. vom 20. Juli 2005) § 4c;
Fundstellen:
DB 2011, 1058
Vorinstanzen:
LAG Köln, vom 16.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1109/09
ArbG Köln, vom 06.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3638/09

Anspruch auf Auszahlung der weiteren Strukturkomponente bei verspäteter ERA-Einführung oder firmentarifvertraglichem Entfallen sämtlicher Strukturkomponenten

BAG, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 143/10

DRsp Nr. 2011/7285

Anspruch auf Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung oder firmentarifvertraglichem Entfallen sämtlicher Strukturkomponenten

Orientierungssätze: 1. Der Anspruch auf die weitere Strukturkomponente (Wartezahlung) nach § 4c TV ERA-APF setzt voraus, dass die letzte tariflich vorgesehene ERA-Strukturkomponente zur Auszahlung kam. 2. Entfallen nach einem Firmentarifvertrag sämtliche Strukturkomponenten gem. § 4a TV ERA-APF, entsteht kein Anspruch auf Zahlung der weiteren Strukturkomponente nach § 4c TV ERA-APF.

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Dezember 2009 - 9 Sa 1109/09 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 6. August 2009 - 12 Ca 3638/09 - wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen (i.d.F. vom 20. Juli 2005) § 4c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.

Die Beklagte ist ein bundesweit tätiges Unternehmen und kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.