1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. Dezember 2009 - 9 Sa 1109/09 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 6. August 2009 -
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.
Die Beklagte ist ein bundesweit tätiges Unternehmen und kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.
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