1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1727/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.
Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.
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