BAG - Urteil vom 23.02.2011
5 AZR 324/10
Normen:
Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen (i.d.F. vom 20. Juli 2005) § 4c;
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 15.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Sa 1727/09
ArbG Kassel, vom 05.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 118/09

Anspruch auf Auszahlung der weiteren Strukturkomponente bei verspäteter ERA-Einführung oder firmentarifvertraglichem Entfallen sämtlicher Strukturkomponenten

BAG, Urteil vom 23.02.2011 - Aktenzeichen 5 AZR 324/10

DRsp Nr. 2011/7150

Anspruch auf Auszahlung der "weiteren Strukturkomponente" bei verspäteter ERA-Einführung oder firmentarifvertraglichem Entfallen sämtlicher Strukturkomponenten

1. Der Anspruch auf die weitere Strukturkomponente (Wartezahlung) nach § 4c TV ERA-APF setzt voraus, dass die letzte tariflich vorgesehene ERA-Strukturkomponente zur Auszahlung kam. 2. Entfallen nach einem Firmentarifvertrag sämtliche Strukturkomponenten gem. § 4a TV ERA-APF, entsteht kein Anspruch auf Zahlung der weiteren Strukturkomponente nach § 4c TV ERA-APF.

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17 Sa 1727/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds für das Tarifgebiet Hessen (i.d.F. vom 20. Juli 2005) § 4c;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die ERA-Strukturkomponente für das Jahr 2008.

Die Beklagte ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gebunden. Der Kläger, Mitglied der Industriegewerkschaft Metall, ist seit Jahren bei der Beklagten beschäftigt.