OVG Sachsen - Beschluss vom 29.09.2009
PB 8 B 582/07
Normen:
BPersVG § 8; BPersVG § 68;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 31.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 824/07

Anspruch auf Auskunft über eine Durchsuchung von Benutzerprofilen und Dateien von Mitgliedern des örtlichen Personalrats i.R.e. Überprüfung der Dienstcomputer; Bestehendes Rechtsschutzinteresse bei Erledigung der Überprüfung der Dienstcomputer und Vernichtung sämtlicher dabei erhobener Daten

OVG Sachsen, Beschluss vom 29.09.2009 - Aktenzeichen PB 8 B 582/07

DRsp Nr. 2011/200

Anspruch auf Auskunft über eine Durchsuchung von Benutzerprofilen und Dateien von Mitgliedern des örtlichen Personalrats i.R.e. Überprüfung der Dienstcomputer; Bestehendes Rechtsschutzinteresse bei Erledigung der Überprüfung der Dienstcomputer und Vernichtung sämtlicher dabei erhobener Daten

Hinsichtlich der Feststellung, dass eine bestimmte, bereits abgeschlossene Datenerhebungsmaßnahme rechtswidrig gewesen ist, liegt kein Rechtsschutzbedürfnis für einen entsprechenden Feststellungsantrag vor, wenn die Maßnahme im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Rechtswirkung mehr entfaltet, weil sämtliche erhobenen Daten vernichtet wurden und der verantwortliche Dienststellenleiter bereits zugestanden hat, dass die Maßnahme rechtswidrig war.

Tenor

Soweit die Anträge zurückgenommen wurden, wird das Verfahren eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 31. August 2007 - PB 8 K 824/07 - wird insoweit für unwirksam erklärt.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 31. August 2007 - PB 8 K 824/07 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BPersVG § 8; BPersVG § 68;

Gründe

I.