Soweit die Anträge zurückgenommen wurden, wird das Verfahren eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 31. August 2007 - PB
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 31. August 2007 - PB
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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