Anspruch auf Ausgleichsrente für jugendliche Schwerbeschädigte; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschädigten und seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen, Anwendbarkeit der Bedürftigkeitsmaßstäbe des Grundsicherungsrechts
SG Stade, vom 12.10.2009 - Aktenzeichen S 21 VI 288/03
DRsp Nr. 2010/22640
Anspruch auf Ausgleichsrente für jugendliche Schwerbeschädigte; Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschädigten und seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen, Anwendbarkeit der Bedürftigkeitsmaßstäbe des Grundsicherungsrechts
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