OVG Sachsen - Beschluss vom 09.02.2011
1 A 583/09
Normen:
BAföG § 27 Abs. 1 S. 2; BAföG § 28 Abs. 3 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 124a;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 30.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 148/06

Anspruch auf Ausbildungsförderung im Falle des Zustehens einer den Freibetrag übersteigenden Forderung

OVG Sachsen, Beschluss vom 09.02.2011 - Aktenzeichen 1 A 583/09

DRsp Nr. 2011/5062

Anspruch auf Ausbildungsförderung im Falle des Zustehens einer den Freibetrag übersteigenden Forderung

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Juli 2009 - 5 K 148/06 - wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

BAföG § 27 Abs. 1 S. 2; BAföG § 28 Abs. 3 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2; VwGO § 124a;

Gründe

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Antragsbegründungsfrist vorgebrachten, den Prüfungsumfang des Senats begrenzenden (§ 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO) Darlegungen des Beklagten lassen das Vorliegen der geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 4 VwGO nicht erkennen.

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