Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. September 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Dezember 2014 bis August 2016 erneut abschließend zu entscheiden.
Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
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