LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.02.2019
L 19 AS 1178/18
Normen:
SGB II § 7; SGB II § 9; SGB II § 11b; SGB II § 41a Abs. 3;
Fundstellen:
NZS 2020, 817
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 18.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 43 AS 5110/17

Anspruch auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu den Einkünften aus einer selbständigen TätigkeitVollständige Hilfebedarfsdeckung durch anrechenbares Einkommen

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.02.2019 - Aktenzeichen L 19 AS 1178/18

DRsp Nr. 2020/6408

Anspruch auf aufstockende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II zu den Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit Vollständige Hilfebedarfsdeckung durch anrechenbares Einkommen

Die Leistungsvoraussetzungen der §§ 7,9 SGB II werden nicht erfüllt, wenn der Hilfebedarf durch anrechenbares Einkommen vollständig gedeckt wird.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.06.2018 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verfahrenskosten in Höhe von 1000,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 7; SGB II § 9; SGB II § 11b; SGB II § 41a Abs. 3;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die endgültige Festsetzung seines Leistungsanspruches auf 0,00 Euro für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis 31.12.2016.