Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 21. November 2013 aufgehoben.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig für die Zeit vom 29. November 2013 bis zur Beendigung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens über die Anordnung vom 29. November 2013 (VG Bremen: 4 V 2162) Leistungen nach §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|