I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 22. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin dazu verpflichtet ist, dem Beklagten 16.236,20 Euro an erbrachten Leistungen nach dem
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