Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 8. November 2018 wird zurückgewiesen.
Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in dem Beschluss vom 8. November 2018 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Zwischen den Beteiligten ist im Beschwerdeverfahren die Verpflichtung des Antragsgegners (im Folgenden: Ag.) zur vorläufigen Zahlung von höheren Leistungen nach dem
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