Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Kosten einer medizinischen Behandlung.
Die Klägerin betreibt das A. in H., die Beklagte ist zuständiger Träger für Sozialhilfe und Leistungen nach dem
Am xxxxx 2013 wurde der S. (Im Weiteren: Patient) in der A1 Klinik A2 durch die volljährige georgische Staatsangehörige M. geboren. Aufgrund der Diagnose hypotrophes Neugeborenes (Geburtsgewicht unterhalb der zehnten Perzentile) wurde der Patient noch am selben Tag in der Klinik der Klägerin aufgenommen und dort in der neonatologischen Intensivstation behandelt.
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