I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 12. Juni 2009 geändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller ab sofort bis auf Weiteres, aber längstens bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens vorläufig Grundleistungen nach §
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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