Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.10.2017 geändert und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ab dem 16.11.2017 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin M, C, beigeordnet.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege des Eilrechtsschutzes Leistungen nach dem
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