Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 24. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Klägerin, die seit August 2007 Arbeitslosengeld II bezieht, begehrt höhere Leistungen nach dem
Die 1969 geborene Klägerin ist bosnische Staatsangehörige. Sie ist in den 90-er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Sie erhielt am 27. Mai 2002 aufgrund einer Anordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg nach §
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