Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2011 abgeändert und das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 22. Oktober 2010, soweit die Beigeladene verurteilt worden ist, insgesamt aufgehoben.
Die Revision des Klägers gegen das bezeichnete Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|