LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.06.2012
24 Sa 328/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 15490/11

Anspruch auf Arbeitsvertragsschluss; Rückkehrrecht

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.06.2012 - Aktenzeichen 24 Sa 328/12 - Aktenzeichen 24 Sa 403/12

DRsp Nr. 2014/6256

Anspruch auf Arbeitsvertragsschluss; Rückkehrrecht

I. Die Berufungen beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 33 Ca 15490/11 - werden zurückgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/8 und das beklagte Land 7/8 zu tragen.

III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land den Abschluss eines Arbeitsvertrags zum 1.7.2011.

Sie war seit dem 16. 9. 1991 als Sachbearbeiterin - zuletzt in der Vgr. V b BAT - im Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres des beklagten Landes - Betriebskrankenkasse des Landes Berlin - beschäftigt.