Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) ab 17. Juli 2003.
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