LSG Bayern - Beschluss vom 04.05.2017
L 9 AL 8/17 NZB
Normen:
SGB III § 157 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 30.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 198/16

Anspruch auf ArbeitslosengeldRuhen bei Zahlung einer Urlaubsabgeltung

LSG Bayern, Beschluss vom 04.05.2017 - Aktenzeichen L 9 AL 8/17 NZB

DRsp Nr. 2017/8898

Anspruch auf Arbeitslosengeld Ruhen bei Zahlung einer Urlaubsabgeltung

Die Aufgabe der sogenannten Surrogatstheorie zum Urlaubsabgeltungsanspruch durch das Bundesarbeitsgericht hat nicht zur Folge, dass der Ruhenstatbestand des § 157 Abs. 2 SGB III etwa nur noch eingeschränkt Anwendung finden könnte.

1. Die bis 2009 vom BAG ständig vertretene Surrogatstheorie besagt vereinfacht, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Surrogat des Urlaubsanspruchs ist und deswegen das Abgeltungsverlangen einem möglichen Urlaubsverlangen gleichsteht; danach wären nur diejenigen Urlaubstage abzugelten, die ein Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis auch tatsächlich hätte einbringen können. 2. Das BAG hat seine Rechtsprechung geändert, weil es nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren ist, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch eines arbeitsunfähigen ausgeschiedenen Arbeitnehmers wie der eigentliche Urlaubsanspruch wegen der krankheitsbedingten Verhinderung, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, verfällt.