Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 19.01.2021 wird zurückgewiesen.
Die auf Verurteilung der Beklagten zur Gewährung einer Weiterbildung gerichtete Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten sind die Höhe und das teilweise Ruhen des Arbeitslosengeldes streitig.
Der 1968 geborene Kläger war ab dem 01.05.2011 bei der R GmbH als Monteur und sodann bei der I GmbH beschäftigt.
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