Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. September 2007 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) ab 8. Dezember 2000 und die Rückforderung der bis zum 31. Dezember 2000 erbrachten Leistungen in Höhe von 750,74 Euro.
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