Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit vom 3. September 2001 bis 28. Januar 2002 sowie gegen die Rückforderung der für diese Zeit gezahlten Leistung einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von insgesamt 5.748,75 Euro.
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