LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.02.2011
L 3 AL 712/09
Normen:
KSchG § 1a Abs. 2; SGB III § 144 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 18.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 AL 5322/05

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeitunschädlichkeit eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen L 3 AL 712/09

DRsp Nr. 2011/5911

Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeitunschädlichkeit eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsregelung in den Grenzen des § 1a Abs. 2 KSchG

Ein Arbeitsloser kann sich im Falle der Lösung seines Beschäftigungsverhältnisses im Wege eines Aufhebungsvertrages wegen betriebsbedingter Gründe, der die Gewährung einer Abfindung beinhaltet, dann auf einen wichtigen Grund im Sinne von § 144 Abs. 1 Satz 1 SGB III berufen, wenn die Höhe der gewährten Abfindung den sich aus § 1 a Abs. 2 KSchG ergebenden Betrag nicht überschreitet und keine Hinweise darauf vorliegen, dass mit dem Aufhebungsvertrag zu Lasten der Versichertengemeinschaft manipuliert werden sollte.