1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 06.05.2008 -
Der Bescheid der Beklagten vom 07.02.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2006 wird aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 08.02.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.02.2006 wird abgeändert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|