SG Stendal, vom 26.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 63/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen L 2 AL 70/03
DRsp Nr. 2008/9098
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis
Die Aufgabe einer unbefristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes zugunsten einer befristeten Beschäftigung kann auch dann aus wichtigem Grund ohne die Auswirkung einer Sperrzeit erfolgen, wenn er im Hinblick auf die witterungsabhängige Arbeit und die Verhältnisse auf dem Bauarbeitsmarkt nicht unmittelbar im Anschluss an das Ende der Befristung im Dezember mit einer Weiterbeschäftigung rechnen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]