LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 17.08.2005
L 2 AL 70/03
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Stendal, vom 26.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 63/01

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.08.2005 - Aktenzeichen L 2 AL 70/03

DRsp Nr. 2008/9098

Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund, Eigenkündigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes bei Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis

Die Aufgabe einer unbefristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers des Baugewerbes zugunsten einer befristeten Beschäftigung kann auch dann aus wichtigem Grund ohne die Auswirkung einer Sperrzeit erfolgen, wenn er im Hinblick auf die witterungsabhängige Arbeit und die Verhältnisse auf dem Bauarbeitsmarkt nicht unmittelbar im Anschluss an das Ende der Befristung im Dezember mit einer Weiterbeschäftigung rechnen kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1 ; SGB III § 144 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Stendal, vom 26.05.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 AL 63/01