Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. September 2008 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten, ob dem Kläger neben der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von mindestens 17 Stunden wöchentlich ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) oder auf Teil-Alg zusteht.
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