Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist die Höhe des dem Kläger ab September 2005 bewilligten Arbeitslosengelds (Alg).
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