Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 14. September 2017 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosengeld (Alg) in einer vorlesungsfreien Zeit während ihres Medizinstudiums vom 14.03.2017 bis 23.04.2017.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|