I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 22. März 2017 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Aufforderung des Beklagten, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.
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